Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgRiStABeurtV · GVBl.II/23, [Nr. 27]
Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land Brandenburg (Brandenburgische Beurteilungsverordnung für die Richter- und Staatsanwaltschaft - BbgRiStABeurtV)
10 Normen · Ausgangsfassung vom 25.04.2023 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 2 Dienstliche Beurteilung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf Lebenszeit
- § 3 Dienstliche Beurteilung der Richterinnen und Richter auf Probe sowie kraft Auftrags
- § 4 Gewährleistung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe
- § 5 Zuständigkeit
- § 6 Beurteilungsgrundlagen
- § 7 Beurteilungsinhalt
- § 8 Eröffnung
- § 9 Veröffentlichung der Ergebnisse von Regelbeurteilungen
- § 10 Übergangsbestimmungen
- § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 11 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
22.04.2026 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 22. April 2026 (GVBl.II/26, [Nr. 19])
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.