Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Landespressegesetz
BbgPG§ 18 (Inkrafttreten; Außerkrafttreten)
Stand: 01.08.2026
Für § 18 BbgPG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.