Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Ministergesetz
BbgMinG§ 18 (Inkrafttreten)
Stand: 21.08.2026
Für § 18 BbgMinG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.