Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kehr- und Überprüfungsverordnung
BbgKÜO§ 4 Arbeitswerte
Stand: 21.08.2026
Die Arbeitswerte für die Erstüberprüfung nach § 1 Absatz 2 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4. Der Arbeitswert entspricht dem in der jeweils aktuellen Fassung der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegten Betrag.