Die Arbeitswerte für die Erstüberprüfung nach § 1 Absatz 2 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4. Der Arbeitswert entspricht dem in der jeweils aktuellen Fassung der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegten Betrag.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Arbeitswerte für die Erstüberprüfung nach § 1 Absatz 2 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4. Der Arbeitswert entspricht dem in der jeweils aktuellen Fassung der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegten Betrag.