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§ 4 BbgKÜO (Brandenburg) — Arbeitswerte

Brandenburgische Kehr- und Überprüfungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Arbeitswerte für die Erstüberprüfung nach § 1 Absatz 2 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4. Der Arbeitswert entspricht dem in der jeweils aktuellen Fassung der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegten Betrag.