Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Juristenausbildungsordnung
BbgJAO§ 37 Sprachliche Gleichbehandlung
Stand: 02.08.2026
Alle Personen-, Amts- und Funktionsbezeichnungen, die in dieser Verordnung Verwendung finden, gelten sowohl in der weiblichen als auch in der männlichen Sprachform.