Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgFAGFV · GVBl.II/19, [Nr. 10]
Verordnung zur Verteilung und Verwendung der Mittel für die Theater- und Orchesterförderung gemäß § 5 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (Brandenburgische FAG-Förderungsverordnung - BbgFAGFV)
4 Normen · Ausgangsfassung vom 23.01.2019 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Zuweisungen zur Erhaltung und Sicherung von Theatern, Orchestern und vergleichbaren Einrichtungen mit Theater- und Konzertangeboten
- § 2 Zuweisungen zur Erhaltung und zur Sicherung eines lokalen und regionalen Theater- und Musiklebens in den Landkreisen an Orten ohne Spielstätten mit festem Theater- oder Musikensemble
- § 3 Auszahlung der Zuweisungsmittel
- § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.27)
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Historischer Änderungsnachweis
25.05.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 25.05.2020
§ 2 geändert
GVBl. II 2020, Nr. 45
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).