Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgEltBauV · GVBl.II/14, [Nr. 61]

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen im Land Brandenburg (BbgEltBauV)

10 Normen · Ausgangsfassung vom 15.08.2014 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Begriffsbestimmung
  3. § 3 Erfordernis elektrischer Betriebsräume
  4. § 4 Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsräume
  5. § 5 Zusätzliche Anforderungen an elektrische Betriebsräume für Transformatoren und Schaltanlagen mit Nennspannungen über ein Kilovolt
  6. § 6 Zusätzliche Anforderungen an elektrische Betriebsräume für ortsfeste Stromerzeugungsaggregate
  7. § 7 Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume
  8. § 8 Zusätzliche Anforderungen an elektrische Betriebsräume für Energiespeichersysteme
  9. § 9 Zusätzliche Bauvorlagen
  10. § 10 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    19.02.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Februar 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 17])

  2. Historischer Änderungsnachweis

    13.03.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 13.03.2023, Artikel 7

    §§ 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 geändert, § 8 neu eingefügt, §§ 8 und 9 werden §§ 9 und 10

    GVBl. II 2023, Nr. 17, S. 8

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).