Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Bußgeldaktenführungsverordnung

BbgBußAktFV

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgBu%C3%9FAktFV/1#abs-1 (1) Diese Verordnung ist anzuwenden auf elektronisch geführte Bußgeldakten der Verwaltungsbehörden, wenn diese als Bußgeldbehörden tätig sind. Bußgeldbehörde ist die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständige Verwaltungsbehörde.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgBu%C3%9FAktFV/1#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht für die Staatsanwaltschaften, Gerichte sowie Finanzämter.

§ 2