Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgBiberV · GVBl.II/20, [Nr. 22]

Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Biber (Brandenburgische Biberverordnung - BbgBiberV)

9 Normen · Ausgangsfassung vom 17.04.2020 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Vergrämen von Bibern
  3. § 3 Entnahme von Bibern
  4. § 4 Berechtigte Personen
  5. § 5 Anzeigepflicht
  6. § 6 Berichts- und Beobachtungspflichten
  7. § 7 Unberührtheit anderer Rechtsvorschriften, Totfunde
  8. § 8 Ordnungswidrigkeiten
  9. § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  10. Anlage (zu § 1 Absatz 3)

Änderungsverlauf

  1. 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 9 neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    12.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. März 2026 (GVBl.II/26, [Nr. 13])

  3. Historischer Änderungsnachweis

    11.03.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 11.03.2024

    § 9 geändert

    GVBl. II 2024, Nr. 18

  4. Historischer Änderungsnachweis

    17.05.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 17.05.2023

    §§ 1, 2, 3, 7 geändert

    GVBl. II 2023, Nr. 32

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).