Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Bestattungsgesetz

BbgBestG

§ 1 Grundsätze

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgBestG/1#abs-1 (1) Die würdige Bestattung von verstorbenen Personen ist eine öffentliche Aufgabe.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgBestG/1#abs-2 (2) Mit Leichen, Leichen- und Körperteilen, Aschen und Aschenresten verstorbener Personen, Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeborenen darf nur so verfahren werden, dass keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Gesundheit und für die Belange der Strafrechtspflege, zu befürchten sind und die Würde der verstorbenen Person und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit nicht verletzt werden.

§ 2