Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz
BbgBeamtVG§ 32 Bezüge für den Sterbemonat
Stand: 30.07.2026
Die Bezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen für den Sterbemonat stehen in voller Höhe zu.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz
BbgBeamtVGStand: 30.07.2026
Die Bezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen für den Sterbemonat stehen in voller Höhe zu.