Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Beherbergungsstättenbau-Verordnung
BbgBeBauV§ 10 Weitergehende Anforderungen
Stand: 02.08.2026
An Beherbergungsstätten in Hochhäusern können aus Gründen des Brandschutzes weitergehende Anforderungen gestellt werden.
Einzelnorm