Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgBauZV · GVBl.II/20, [Nr. 6]
Verordnung über die Übertragung bauaufsichtlicher Zuständigkeiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Bauzuständigkeitsverordnung - BbgBauZV)
2 Normen · Ausgangsfassung vom 31.01.2020 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Übertragung von Zuständigkeiten auf das Bautechnische Prüfamt
- § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.04.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. April 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 25], S.3)
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Historischer Änderungsnachweis
31.03.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 31.03.2021, Artikel 5
§ 1 geändert
GVBl. II 2021, Nr. 33, S. 9
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).