Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Ausbildungsförderungsverordnung
BbgAföV§ 1 Gegenstand
Stand: 21.08.2026
Durch diese Verordnung wird das Nähere zur Landesausbildungsförderung bestimmt und der Kostenausgleich für die Durchführung des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes durch die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß Artikel 97 Absatz 3 der Verfassung des Landes Brandenburg geregelt.