Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgAföG · GVBl.I/10, [Nr. 24]
Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
8 Normen · Ausgangsfassung vom 16.06.2010 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Ziele und Grundsätze
- § 2 Anspruchsvoraussetzungen
- § 3 Dauer der Förderung
- § 4 Höhe
- § 5 Durchführung des Gesetzes
- § 6 Übergangsvorschriften
- § 7 Besondere Vorschriften zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und zur Anwendung des Sozialgesetzbuches
- § 8 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 7 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 3 weitere neueste Änderung
-
Stand der amtlichen Fassung
15.10.2018 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 26])
-
Historischer Änderungsnachweis
11.02.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 11.02.2014
§ 4 geändert
GVBl. I 2014, Nr. 08
-
Historischer Änderungsnachweis
20.12.2010 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.12.2010
§§ 1, 6 neu gefasst; § 2 geändert
GVBl. I 2010, Nr. 45
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).