Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgÜZV · GVBl.II/01, [Nr. 23] S.632

Verordnung über das Übereinstimmungszeichen im Land Brandenburg (Brandenburgische Übereinstimmungszeichenverordnung - BbgÜZV)

2 Normen · Ausgangsfassung vom 20.11.2001 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1
  3. § 2

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.07.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. Juli 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 57], S.2)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    23.03.2005 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 23.03.2005

    Überschrift, § 1 geändert

    GVBl. II 2005, Nr. 09, S. 159

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).