Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften
BayWeinRAVAnlage 3 (zu § 27)
Stand: 25.08.2026
Herbstbuch
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Lfd. Nr.
Datum oder Lese
Tank- oder Wein-Nr.
Herkunft des Lesegutes
Gemarkung Lage
Lfd. Nr. der Rebfl. Nachw. oder Fläche
Mostgewicht
Oe°
Säure
g/l
Rebsorte/n
Ertragsmenge
Liter oder Kilogramm
Die Erstmenge soll möglichst exakt ermittelt werden. Abweichungen können jedoch später in der Weinbuchführung berichtigt werden.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
falls angereichert
Zucker kg
Tresterverwertung kg
Behandlung/Vermerke z.B. Entsäuerung, Herstellung von Süßreserve usw.
abgegebene Menge Liter oder Kilogramm
Abgabe/Verkauf an: Name/Anschrift
[Amtl. Anm.:] An Stelle des Einzelnachweises kann die Trester-Verwertung pauschal mit einer Gesamtmenge pro Erntejahr angegeben werden.