Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Waldgesetz
BayWaldGArt 20 Förderung
Stand: 25.08.2026
Die Waldwirtschaft wird besonders nach diesem Gesetz und nach dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz gefördert; dies umfasst auch die Aus- und Fortbildung der privaten Waldbesitzer an der Bayerischen Waldbauernschule. Die Förderung nach anderen Vorschriften und Programmen bleibt unberührt.