Gesetze / Landesrecht Bayern / Abkommen zwischen der Regierung des Freistaates Bayern und der Bundesregierung der Republik Österreich über die Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach

BayWKrSaalachBek

Art II

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Verfügung über die Rohwasserkräfte der Saalachgrenzstrecken, soweit sie Gegenstand dieses Abkommens sind, steht unbeschadet bestehender Rechte zu:

a) Österreich in der oberen Grenzstrecke sowie in der unteren Grenzstrecke von km 5,0 flußabwärts bis zum Unterwasser des Kraftwerkes Rott-Freilassing;

b) Bayern in der unteren Grenzstrecke von Flußkm 5,0 flußaufwärts.

Art I Art III