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Art II BayWKrSaalachBek (Bayern)

Abkommen zwischen der Regierung des Freistaates Bayern und der Bundesregierung der Republik Österreich über die Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verfügung über die Rohwasserkräfte der Saalachgrenzstrecken, soweit sie Gegenstand dieses Abkommens sind, steht unbeschadet bestehender Rechte zu:

a) Österreich in der oberen Grenzstrecke sowie in der unteren Grenzstrecke von km 5,0 flußabwärts bis zum Unterwasser des Kraftwerkes Rott-Freilassing;

b) Bayern in der unteren Grenzstrecke von Flußkm 5,0 flußaufwärts.