Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BayVwVfGArt. 99 Inkrafttreten
Stand: 01.01.2025
Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 544).
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 99 BayVwVfG →
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- VG München, 14.11.2022 – M 31 K 20.6830Zitiert von 1
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