Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BayVwVfGArt. 97 Revision
Stand: 25.08.2026
In einem gerichtlichen Verfahren kann die Revision auch darauf gestützt werden, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung dieses Gesetzes beruht.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu Art. 97 BayVwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
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- BVerwG, 11.02.2022 – 7 B 9/21Verlängerung einer Straßenbahnstrecke; Zurückweisung der NichtzulassungsbeschwerdeZitiert von 11
- BVerwG, 22.10.2021 – 7 BN 1/20Alternativenprüfung bei der Festsetzung eines WasserschutzgebietsZitiert von 17
- BVerwG, 15.11.2007 – 2 C 29.06Zitiert von 41
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