Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsschulgesetz
BayVwSGArt 6 Vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrats
Stand: 25.08.2026
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte das vorsitzende Mitglied des Verwaltungsrats und dessen Stellvertreter. Näheres über die Wahl, die Rechtsstellung und die Aufgaben des vorsitzenden Mitglieds und des Stellvertreters regelt die Satzung.