Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsschulgesetz
BayVwSGArt 11 Aufsicht
Stand: 25.08.2026
Die Verwaltungsschule unterliegt der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Die Vorschriften über die Rechtsaufsicht über Gemeinden finden entsprechende Anwendung.