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Art 11 BayVwSG (Bayern) — Aufsicht

Bayerisches Verwaltungsschulgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verwaltungsschule unterliegt der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Die Vorschriften über die Rechtsaufsicht über Gemeinden finden entsprechende Anwendung.