Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
BayVerwFachAngIHKEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Auf Grund des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes erläßt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr folgende Verordnung: