Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene in den fachlichen Schwerpunkten Vermessung und Geoinformation sowie Ländliche Entwicklung (Qualifikationsverordnung Vermessung und Ländliche Entwicklung 4. QE – VermGeoLEV/4. QE)

BayVermGeoLEV_4QE

§ 7 Ziel des Vorbereitungsdienstes

Stand: 25.08.2026

Bayern

Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, den Referendaren und Referendarinnen die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die sie zur Bewältigung der Aufgaben ihrer künftigen Berufsfelder in der Vermessungsverwaltung und der Verwaltung für Ländliche Entwicklung benötigen und sie zu verantwortungsbewussten Persönlichkeiten heranzubilden, die den Anforderungen einer leitenden Tätigkeit in der Verwaltung gewachsen sind.

§ 6 § 8