Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt 96
Stand: 25.08.2026
Die Beamten sind Diener des ganzen Volkes, nicht einer einzelnen Partei. Der Beamte hat sich jederzeit zum demokratisch-konstitutionellen Staat zu bekennen und zu ihm innerhalb und außerhalb des Dienstes zu stehen.