Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt 121
Stand: 25.08.2026
Alle Bewohner Bayerns sind zur Übernahme von Ehrenämtern, insbesondere als Vormund, Waisenrat, Jugendpfleger, Schöffe und Geschworener verpflichtet. Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl. Das Nähere bestimmen die Gesetze.