Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt 120
Stand: 25.08.2026
Jeder Bewohner Bayerns, der sich durch eine Behörde in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt fühlt, kann den Schutz des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes anrufen.