Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt 112
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/112#abs-1 (1) Das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis ist unverletzlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/112#abs-2 (2) Beschränkungen des Rundfunkempfanges sowie des Bezuges von Druck-Erzeugnissen sind unzulässig.