Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden
BayVerdOGArt 8
Stand: 25.08.2026
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften erläßt die Staatsregierung in einem Ordensstatut. Dieses enthält auch Vorschriften über den Entzug des Ordens bei Unwürdigkeit des Inhabers.
[Amtl. Anm.:] BayRS 1132-1-1-S