Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verfassungsschutzgesetz
BayVSGArt 1 Organisation
Stand: 25.08.2026
Die Aufgaben des Verfassungsschutzes nimmt das Landesamt für Verfassungsschutz (Landesamt) als eine dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde wahr.