Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz zur Übertragung staatlicher Kassengeschäfte auf die Landkreise
BayUebertrGLKrArt 4
Stand: 25.08.2026
Das Gesetz ist dringlich. Es tritt am 1. April 1960 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 22. Januar 1960 (GVBl. S. 2)