Gesetze / Landesrecht Bayern / Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern über die Evangelisch-Theologische Fakultät der Universität München
BayTheolFakLMUBekArt 2
Stand: 25.08.2026
An der Juristischen Fakultät der Universität München werden die Bedürfnisse der Studierenden der Evangelisch-Theologischen Fakultät im Hinblick auf die Vertretung des Kirchenrechts in angemessener Weise berücksichtigt.