Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über Zulagen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern in den Bayerischen Hafenbetrieben
BayTV_HafenZulagen§ 5 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. August 2007 in Kraft. Er kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2009.