Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie dual Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst der Länder Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

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Stand: 25.08.2026

Bayern

Nachstehend wird der Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung) vom 29. November 2021 zum Vollzug bekannt gegeben.