Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

BayTV_CoSZForst

Eingangsformel

Stand: 25.08.2026

Bayern

Nachstehend wird der Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV Corona-Sonderzahlung Forst) vom 29. November 2021 zum Vollzug bekannt gegeben.