Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

BayTV_CoSZForst

Eingangsformel

Stand: 25.08.2026

Bayern

Nachstehend wird der Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV Corona-Sonderzahlung Forst) vom 29. November 2021 zum Vollzug bekannt gegeben.

Dieser Tarifvertrag wurde mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt – Bundesvorstand – abgeschlossen.

Er ist im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de; Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder/Änderungstarifverträge) und steht ebenso im Internet als Download (http://www.stmfh.bayern.de/download/entwtvuel2006/tarifvertrag.zip) zur Verfügung.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor