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Eingangsformel BayTV_CoSZForst (Bayern)

Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nachstehend wird der Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV Corona-Sonderzahlung Forst) vom 29. November 2021 zum Vollzug bekannt gegeben.