Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über die Einbeziehung der Ärztinnen und Ärzte am Deutschen Herzzentrum München in den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30. Oktober 2006 (TV-Ärzte) und über die Ausdehnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit bei Bereitschaftsdienst (TV-Ärzte – Bereitschaftsdienst Bayern) Vom 13. April 2007

BayTV_AEDHM

§ 1 Geltungsbereich TV-Ärzte

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der TV-Ärzte gilt auch für die Ärztinnen und Ärzte am Deutschen Herzzentrum München.

§ 2