Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
BayStrWGArt. 14 Gemeingebrauch
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayStrWG/14#abs-1 (1) Die Benutzung der Straßen im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr (Gemeingebrauch) ist jedermann gestattet. Es ist kein Gemeingebrauch, wenn jemand die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayStrWG/14#abs-2 (2) Der Gemeingebrauch ist unentgeltlich und gebührenfrei, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen zugelassen sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayStrWG/14#abs-3 (3) Auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs besteht kein Rechtsanspruch.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BayStrWG/14#abs-4 (4) Muß eine Straße wegen der Art des Gebrauchs durch einen anderen aufwendiger hergestellt oder ausgebaut werden, als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entspricht, so hat der andere dem Träger der Straßenbaulast die Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung zu vergüten. Das gilt nicht für Haltestellenbuchten für den Linienverkehr. Der Träger der Straßenbaulast kann angemessene Vorschüsse oder Sicherheiten verlangen.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu Art. 14 BayStrWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Bayern, 29.11.2024 – 8 CS 24.1462Erfolglose Beschwerde gegen die befristete Teileinziehung einer Straße zur probeweisen Einrichtung einer Fußgängerzone Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 7
- VGH Bayern, 03.02.2022 – 8 ZB 21.1286Zitiert von 2
- VGH Bayern, 04.09.2024 – 8 B 24.979
- VG Bayreuth, 24.02.2022 – B 1 K 20.470Zitiert von 1
- OVG NRW, 06.10.2017 – 11 A 1159/15Zitiert von 2
- VGH Bayern, 26.04.2022 – 8 B 20.1655Straßenrecht: Anspruch des Eigentümers auf Duldung der Beseitigung von nicht gewidmeten Verkehrsflächen auf seinem Grundstück Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 15.02.2021 – 8 B 20.2352Recht zur Sperrung eines tatsächlich-öffentlichen Wegs durch den Grundstükeigentümer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- VG Münster, 15.11.2016 – 2 K 1637/14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 14 BayStrWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.