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BayStatG

Art 25a Zuständigkeit und Aufgaben des Bayerischen Landesamts für Statistik

Stand: 25.08.2026

Bayern

Für den Vollzug des Zensusgesetzes 2022 (ZensG 2022) ist vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen das Landesamt zuständig. Es stellt auch die durch den Zensus für den Zensusstichtag nach dem Zensusgesetz 2022 ermittelten amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden, Landkreise, Bezirke und des Freistaates Bayern fest.

Art 25 Art 25b