Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Statistikgesetz
BayStatGArt. 25a Zuständigkeit und Aufgaben des Bayerischen Landesamts für Statistik
Stand: 25.08.2026
Für den Vollzug des Zensusgesetzes 2022 (ZensG 2022) ist vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen das Landesamt zuständig. Es stellt auch die durch den Zensus für den Zensusstichtag nach dem Zensusgesetz 2022 ermittelten amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden, Landkreise, Bezirke und des Freistaates Bayern fest.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 25a BayStatG →
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