Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Strafvollzugsgesetz
BayStVollzGArt. 209 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten Art. 137 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 am 1. Januar 2011 in Kraft.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 209 BayStVollzG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BayObLG, 31.08.2021 – 204 StObWs 122/21Zitiert von 2
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