Gesetze / Landesrecht Bayern / Urkunde, das hiesige Damenstift zu St. Anna betreffend

BayStAnnaUrk

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Stand: 25.08.2026

Bayern

Dessen zur Urkunde haben Wir gegenwärtigen landesfürstlichen Bestätigungsbrief nicht nur eigenhändig unterschrieben, mit Unserem größeren gewöhnlichen Kanzlei-Insiegel versehen, sondern in dupplo ausfertigen, das eine Exemplar in Unserem Landesarchiv hinterlegen, das andere der Frau Äbtissin Liebden einhändigen lassen.

Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt München den 18ten Februar 1802.

Max. Joseph, Kurfürst