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Gesetze / Landesrecht Bayern / Urkunde, das hiesige Damenstift zu St. Anna betreffend

BayStAnnaUrk

Eingangsformel

Stand: 25.08.2026

Bayern

Von Gottes Gnaden, Wir Max. Joseph, Kurfürst etc., urkunden und fügen hiemit zu wissen, daß Wir Uns die Statuten des allhiesigen Damenstifts, welches Unsere in Gott ruhende Frau Muhme, die verwittibte Frau Kurfürstin von Bayern, Maria Anna Sophia Liebden zum Behuf des hiesigen Landadels in dem Jahre 1784 gestiftet hat, haben vorlegen lassen.

BayStAnnaUrk

Urkunde, das hiesige Damenstift zu St. Anna betreffend

Landesrecht Bayern

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Fassung

Stand: 25.08.2026 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 25.08.2026

recht.nulegal.eu/gesetze/BayStAnnaUrk/eingangsformel

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BayStAnnaUrk/eingangsformel, abgerufen am 25.08.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: BAYERN.RECHT

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