Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Sitze und die Bezirke der staatsanwaltschaftlichen Zweigstellen

BayStAZwStSitzVO

§ 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Es bestehen Zweigstellen der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten

1. Memmingen

in Neu-Ulm für den Amtsgerichtsbezirk Neu-Ulm;

2. Nürnberg-Fürth in

a) Erlangen für den Amtsgerichtsbezirk Erlangen,

b) Fürth für den Amtsgerichtsbezirk Fürth;

3. Regensburg

in Straubing für den Amtsgerichtsbezirk Straubing;

4. Traunstein

in Rosenheim für den Amtsgerichtsbezirk Rosenheim.

§ 2