Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Sitze und die Bezirke der staatsanwaltschaftlichen Zweigstellen
BayStAZwStSitzVO§ 1
Stand: 25.08.2026
Es bestehen Zweigstellen der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten
1. Memmingen
in Neu-Ulm für den Amtsgerichtsbezirk Neu-Ulm;
2. Nürnberg-Fürth in
a) Erlangen für den Amtsgerichtsbezirk Erlangen,
b) Fürth für den Amtsgerichtsbezirk Fürth;
3. Regensburg
in Straubing für den Amtsgerichtsbezirk Straubing;
4. Traunstein
in Rosenheim für den Amtsgerichtsbezirk Rosenheim.