Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Sportgesetz
BaySportGArt 1 Ziel
Stand: 25.08.2026
Ziel dieses Gesetzes ist die nachhaltige Etablierung einer aktiven, sporttreibenden, gesunden und leistungsbereiten Gesellschaft. Über die verschiedenen Lebensphasen hinweg sollen alle Menschen in Bayern von früher Kindheit an bis ins fortgeschrittene Alter für Bewegung und Sport gewonnen und begeistert werden. Dies soll Bewegungsarmut entgegenwirken, zu einer gesunden Lebensführung anregen und den sozialen Zusammenhalt stärken. Zugleich wird die Grundlage für zukünftige bayerische spitzensportliche Erfolge geschaffen.