Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz
BaySenGArt 8 Erstattung von Reisekosten
Stand: 25.08.2026
Die Tätigkeit im Landesseniorenrat ist ehrenamtlich. Die Vorstandsmitglieder, die Delegierten sowie die sonstigen Mitglieder der vorberatenden und beschließenden Ausschüsse erhalten für die Teilnahme an Sitzungen und Versammlungen Reisekostenvergütung nach den für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern geltenden Vorschriften.