Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz
BaySenGArt 1 Seniorenvertretung der Gemeinde
Stand: 25.08.2026
Jede Gemeinde wird angehalten, eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einzurichten. Die Seniorenvertretungen innerhalb eines Landkreises werden angehalten, zusammenzuwirken.